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   LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10   

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https://dejure.org/2012,43663
LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10 (https://dejure.org/2012,43663)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.06.2012 - L 2 R 115/10 (https://dejure.org/2012,43663)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - L 2 R 115/10 (https://dejure.org/2012,43663)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 65/04

    Sozialversicherungspflich einer Pflegekraft; Vermittlung von Pflegekräften auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04) sei noch zu der alten Rechtslage ergangen und könne die Auffassung der Beklagten nicht stützen.

    Die vorliegende Fallgestaltung entspreche der vom Landessozialgericht Hamburg mit seinem Urteil vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04) beurteilten Konstellation.

    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).

    Denn zum einen tritt dieses möglicherweise vorliegende, für eine selbstständige Tätigkeit sprechende Indiz im Wege der Gesamtschau aller Umstände zurück (s. hierzu auch: LSG Hamburg, Urteil vom 16.05.2004 - L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG NRW, Urteil vom 20.07.2011 - L 8 R 531/10, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8 (Kurzwiedergabe) und juris), zum anderen ist nicht ersichtlich, dass dies einen wesentlichen Unterschied zu den im Rahmen der erlaubten Arbeitnehmerüberlassung vermittelten abhängig Beschäftigten darstellen würde.

  • LSG Bayern, 24.11.2009 - L 5 R 867/08

    Sozialversicherung - freiberufliche Pflegekraft - selbstständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Insoweit sei auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.11.2009 (Aktenzeichen L 5 R 867/08) hinzuweisen, das in einem vergleichbaren Fall das Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Rücksicht auf die Entscheidungsfreiheit der dortigen Pflegekraft abgelehnt habe.

    Eine selbstständige Tätigkeit im Bereich der Pflege, vermittelt durch einen Dritten, wäre ansonsten allenfalls noch als "Subunternehmer" eines Pflegeunternehmens denkbar, mithin in einer Fallgestaltung, wie sie der von der Klägerin mehrfach in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.11.2009 (L 5 R 867/08, aus neuerer Zeit ebenso Urteil vom 22.03.2011 - L 5 R 267/09, beide juris) zu Grunde lag.

    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Im Übrigen könne nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ein freier Mitarbeiter in organisatorische Abläufe eingebunden und zur Eingliederung in einer bestimmten Weise verpflichtet sein, ohne dass er deshalb als Arbeitnehmer anzusehen sei (Hinweis auf BAG, Urteil vom 14.03.2007 - 5 AZR 499/06).

    In dem von der Klägerin zitierten Urteil des BAG vom 14.03.2007 (Aktenzeichen 5 AZR 499/06) sei es dagegen um einen Sportmoderator gegangen, dessen Tätigkeit mit derjenigen einer Pflegekraft in keiner Weise zu vergleichen sei.

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Die Zuweisung von Risiken an den Arbeitenden spricht nur dann für Selbstständigkeit, wenn damit größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten verbunden sind, die nicht bereits in der Sache angelegt sind, weil allein die Zuweisung von Risiken einen abhängig Beschäftigten noch nicht zum Selbstständigen macht (vgl. BSG Urteil vom 12.12.1990 - 11 Rar 73/90, Breith 1992, 71 und juris, mwN).
  • BFH, 17.10.2003 - V B 80/03

    USt; Abgrenzung selbstständige/unselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Zwischen arbeits- und sozialrechtlicher Einordnung einerseits und steuerrechtlicher andererseits besteht ebenso wenig eine Bindung wie umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 28.08.1961 - 3 RK 57/57, BSGE 15, 65, und juris; Seewald in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 74. Ergänzungslieferung 2012, Rn. 9 mwN; BFH, Beschluss vom 17.10.2003 - V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, und juris, mwN).
  • BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Zwischen arbeits- und sozialrechtlicher Einordnung einerseits und steuerrechtlicher andererseits besteht ebenso wenig eine Bindung wie umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 28.08.1961 - 3 RK 57/57, BSGE 15, 65, und juris; Seewald in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 74. Ergänzungslieferung 2012, Rn. 9 mwN; BFH, Beschluss vom 17.10.2003 - V B 80/03, BFH/NV 2004, 379, und juris, mwN).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl. nur BSG 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R, Die Beiträge Beilage 2009, 340, und juris, mwN; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: Bundesverfassungsgericht 20.05.1996 - 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11, und juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl. nur BSG 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R, Die Beiträge Beilage 2009, 340, und juris, mwN; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: Bundesverfassungsgericht 20.05.1996 - 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11, und juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05

    Sozialversicherungspflicht von Pflegekräften in der Alten- und Krankenpflege

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Denn zum einen tritt dieses möglicherweise vorliegende, für eine selbstständige Tätigkeit sprechende Indiz im Wege der Gesamtschau aller Umstände zurück (s. hierzu auch: LSG Hamburg, Urteil vom 16.05.2004 - L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG NRW, Urteil vom 20.07.2011 - L 8 R 531/10, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8 (Kurzwiedergabe) und juris), zum anderen ist nicht ersichtlich, dass dies einen wesentlichen Unterschied zu den im Rahmen der erlaubten Arbeitnehmerüberlassung vermittelten abhängig Beschäftigten darstellen würde.
  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04

    Einrede der Verjährung; Abhängige Beschäftigung und Weisungsgebundenheit

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09

    Auch im Pflegebereich kann ein freies Mitarbeiterverhältnis begründet werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 531/10

    Rentenversicherung

  • LG Hamburg, 11.01.1995 - 315 U 128/94
  • LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 56/17

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei deren bedingt

    In dem sich hier ebenfalls anschließenden Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Hamburg wurde die Entscheidung des Sozialgerichts mit Urteil vom 20. Juni 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen (L 2 R 115/10).

    - S 10 R 734/09; L 2 R 115/10.

  • LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09

    Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

    Mag dies im Hinblick allein auf die erforderliche Qualifikation noch rechtlich zulässig sein, führt jedoch grundsätzlich schon die Eigenart einer solchen Tätigkeit, deren Zeit, Ort und Inhalt zwingend von den weisungsberechtigten Pflegeeinrichtungen vorgegeben wird, die im Übrigen auch die benutzten Arbeitsmittel stellen, dazu, dass die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich als Arbeitsverhältnis aufzufassen ist, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 2012 - L 2 R 115/10; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Juli 2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Juli 2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24. November 2009 - L 5 R 867/08 - und 22. März 2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - L 9 KR 93/17

    Sozialversicherungspflicht - Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege

    Die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten ist in der Regel als abhängige Beschäftigung aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegefachkraft im Einzelfall aufheben (so schon Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 20. Juni 2012, L 2 R 115/10, zitiert nach juris, dort Rdnr. 50; die dagegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundessozialgericht als unzulässig verworfen: Beschluss vom 22. August 2013, B 12 R 52/12 B; siehe auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24. September 2019, L 3 R 14/18).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2925/10
    Die Eigenart einer (Alten-)Pflegetätigkeit, deren Zeit, Ort und Inhalt zwingend von den weisungsberechtigten Pflegeeinrichtungen vorgegeben wird, die im Übrigen auch die benutzten Arbeitsmittel stellen, führt dazu, dass die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich als Arbeitsverhältnis aufzufassen ist, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (vgl. Landessozialgericht Hamburg Urt. v. 10.12.2012 - L 2 R 13/09 - und Urt. v. 20.06.2012 - L 2 R 115/10 - Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urt. v. 19.10.2012 - L 4 R 761/11 - Bayerisches Landessozialgerichts Urt. v. 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Urt. v. 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10 -, jeweils in Juris).
  • SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11

    Sozialversicherungspflicht - Auslieferungsfahrer - abhängige Beschäftigung -

    Die Zuweisung von Risiken an den Arbeitenden spricht vielmehr nur dann für eine Selbständigkeit, wenn damit größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten verbunden sind (LSG Hamburg, Urteil vom 20.6.2012, L 2 R 115/10).
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